
Leistung im Todesfall oder zum
Ablauftermin
Die gängigste Vertragsform der Lebensversicherung
dürfte die sog. gemischte Kapitallebensversicherung sein. Die
Versicherungsleistung kommt im Todesfall des Versicherten, spätestens
zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin zur Auszahlung. Diese
Versorgungsform dient gleichzeitig der Alters- und
Hinterbliebenenabsicherung. Sie eignet sich insbesondere auch zur
Tilgung und Sicherung von Hypotheken und Darlehen.
Erhöhte
Todesfallsumme
Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme
steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für
junge Familien mit erhöhtem Bedarf an Hinterbliebenenschutz geeignet
und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte
Erlebensfallsumme ausgezahlt.
Auch in Verbindung mit einer
Baufinanzierung und als Hypotheken-Tilgungsversicherung ist sie dazu
geeignet, Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des
Todesfalls abzusichern.
Reduzierte Todesfallsumme
Diese
Versicherung bietet Singles besondere Vorteile, weil auf einen hohen
Todesfallschutz verzichtet wird. Statt dessen steht eine verbesserte
Ablaufleistung zum Vertragsende zur Verfügung. Bei vorzeitigem Tod
wird neben dem garantierten Versicherungsguthaben, bestehend aus dem
Rückkaufswert ohne Gewinnbeteiligung, noch ein Sterbegeld in Höhe
von durchschnittlich 10 Prozent der Erlebensfallsumme gewährt. Das
niedrige Sterbegeld erfordert nur geringe Risikobeiträge, sodass
diese Einsparungen voll der Kapitalbildung zufließen
müssten.
Verbundene Leben
Hier wird der
Versicherungsschutz für zwei versicherte Personen vereinbart, wobei
die Versicherungssumme beim Tod des zuerst versterbenden
Versicherten, spätestens aber zum Ablauf des Vertrages, zur
Auszahlung kommt. Im Todesfall erlischt der Vertrag und für die
überlebende Person endet der Versicherungsschutz. Im gleichzeitigen
Todesfall wird die Versicherungssumme nur einmal gezahlt. Die
Beiträge sind etwas höher als die der gemischten Form. Sie ist
vor allem als Ehegatten-Versicherung sowie als Teilhaberversicherung
für Betriebe gebräuchlich und ist stets dann zu empfehlen, wenn
zwei Personen wirtschaftlich miteinander verbunden sind und im
Ablebensfall oder zum Vertragsablauf Kapital benötigt wird. Auch zur
Darlehenstilgung kann sie verwendet werden.