
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung und geht auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung (1883) zurück. Die wesentlichen Strukturprinzipien sind Solidarität, Sachleistung, paritätische Finanzierung, Selbstverwaltung und Pluralität.
Der soziale Auftrag der GKV besteht darin, vollen Versicherungsschutz im Krankheitsfall paritätisch (d. h. von Versicherten und Arbeitgebern finanziert), unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des einzelnen Versicherten zu gewährleisten. Der Leistungskatalog ist für alle Versicherten einheitlich und die Leistungsgewährung erfolgt nach dem medizinischen Bedarf. Die Mittel werden solidarisch, d. h. entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder aufgebracht. Die Beitragsfinanzierung läuft in der GKV im Umlageverfahren und nicht – wie bei der privaten Krankenversicherung – durch Kapitaldeckung. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert.
Die Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip erbracht, d. h. Versicherte müssen bei einem Arztbesuch etc. nicht in Vorleistung treten. Um dies zu gewährleisten, schließen die Krankenkassen mit den Leistungserbringern Verträge. Dabei müssen Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte darauf achten, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht werden.
Durch einen Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen oder einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung können Sie unter Umständen Beiträge einsparen und Leistungen verbessern.
Zur Klärung dieser Frage, ist zunächst eine ausführliche Beratung, die Ihre persönlichen Lebensumstände, ihre Lebens- uns Familienplanung und Bedürfnisse berücksichtigt, erforderlich.