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Altersvorsorge > Betriebliche Vorsorge bAV

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten

Oft herrscht gerade bei Arbeitnehmern Unwissenheit über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und deren Möglichkeiten vor. Dabei bietet diese Vorsorgeform über den Betrieb bzw. die Firma eine optimale Ergänzung zu einer privaten Altersvorsorge.

 

Seit dem 1. Januar 2002 besteht ein Rechtsanspruch eines jeden Arbeitnehmers auf das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge bzw. Rente (bAV) über den Arbeitgeber.

 

Das heisst konkret, dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, von Ihrem Lohn bis zu 2.520 EURO im Jahr (Stand 2009) in eine betriebliche Altersvorsorge bzw. Rente einzuzahlen.

Die Betriebliche Altersversorgung umfasst sämtliche Leistungen für Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt werden. Die zugesagten Leistungen sind grundsätzlich als lebenslange Rente zu zahlen.

Für die Durchführung dieser Altersversorgung stehen fünf verschiedene Durchführungswege zur Auswahl. Drei davon - Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds - sind als versicherungsförmig zu bezeichnen, während die beiden anderen - Direktzusage und Unterstützungskasse - eine unmittelbare betriebliche Altersversorgung direkt über den Arbeitgeber darstellen.

Bei der Wahl des optimalen Durchführungswegs sollten von beiden Vertragsparteien des Weiteren Möglichkeiten einer Riester-Förderung sowie auch die steuerlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

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