
Mit der gesetzlichen Rente alleine kommen die heute Erwerbstätigen im Alter nicht über die Runden.
Immer weniger Beitragszahler müssen in Zukunft für immer mehr Rentner aufkommen. Einer der Hauptgründe ist der Geburtenrückgang und der zeitnahe Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge.
Das frühere Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge ist im Zuge des neuen Alters-einkünftegesetzes in ein Drei-Schichten-Modell umgewandelt worden.
1. Die Basisversorgung als erste Schicht umfasst die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Dazu gesellt sich die im Jahr 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz neu geschaffene Basisrente (Rürup-Rente).Gemeinsam ist diesen Produkten, dass aus ihnen begründete Ansprüche keinesfalls übertragbar, veräußerbar, vererblich, beleihbar oder kapitalisierbar sein dürfen. Mittelfristig unterliegen alle Produkte der ersten Schicht der vollen nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge hingegen wirken als Sonderabzug steuermindernd.
2. Die Zusatzversorgung als zweite Schicht umfasst die betriebliche Altersversorgung und die über staatliche Zulagen beziehungsweise steuerliche Begünstigungen geförderte private Zusatzvorsorge (Riester-Rente). Anders als die Produkte der ersten Schicht sind die Beiträge zu diesen Produkten nur in beschränktem Umfang steuermindernd. Auch hier gilt: Die Leistungen sind, sofern sie auf geförderten Beiträgen beruhen, in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versehen.
3. Die Kapitalanlageprodukte schließlich bilden die dritte Schicht. Hierzu gehört die klassische Kapitallebensversicherung ebenso wie die private Rentenversicherung oder auch Fondssparpläne. Anders als die Produkte der ersten beiden Schichten müssen jene der dritten Schicht nicht notwendigerweise der Altersvorsorge dienen; sie können dies aber tun. Steuerrechtlich besteht der Unterschied zu den ersten beiden Schichten darin, dass Kapitalanlageprodukte vom Staat keine steuerliche Förderung erhalten. Beiträge zu diesen Produkten werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt.
Private Altersvorsorge ist brandaktuell - denn mit jeder neuen Rentenreform fließt weniger Bares in die Taschen der Ruheständler. Wenn auch Sie später nicht auf Ihren gewohnten Lebensstandard verzichten wollen, sollten Sie Ihre Versorgungslücke schon heute mit einer privaten Altersvorsorge schließen.