Schützen Sie Ihre Arbeitskraft
VersicherungsCheck-24
Absicherung der Arbeitskraft

Sichern Sie Ihre Arbeitskraft

Unser Einkommen ist sehr unterschiedlich. Doch ganz gleich, wie viel wir verdienen, es gibt uns die Freiheit, unser Leben zu gestalten. Bei der Absicherung unseres wichtigsten Kapitals, unserer Arbeitskraft, macht der Gesetzgeber allerdings große Unterschiede, abhängig vom Alter und vom Berufsstand.

 

Nur in einem Punkt sieht es für uns alle gleich aus: Die gesetzlichen Leistungen bei Invalidität reichen nicht annähernd aus, um den Lebensstandard zu sichern.

Berufsunfähigkeit besteht, wenn eine Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eine längere Zeit (dieser Zeitraum variiert je nach Versicherer) ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht.

Seit dem 1.1.2001 gelten neue gesetzliche Regelungen. Für alle Jahrgänge ab 1961 hat die Bundesregierung die komfortablere Berufsunfähigkeitsrente durch eine mehr als kärgliche Erwerbsminderungsrente ersetzt.

 

Die gesetzliche Absicherung seit dem 01.01.2001:
 

 

- Umwandlung der Berufsunfähigkeits- in eine Erwerbsminderungsrente

 

- für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen besteht kein gesetzlicher Schutz, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann

 

- Berufsschutz entfällt: kann eine andere (auch geringer qualifizierte und bezahlte) Tätigkeit ausgeübt werden, besteht kein Anspruch auf Rente

 

- die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 34% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 39%)

 

- die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 17% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 26%)

 

- keinen Anspruch auf Rentenzahlungen hat, wer mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann

 

- Berufsanfänger erhalten keine Leistungen, da die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist

 
Besondere Vorsorge müssen Selbständige und Freiberufler treffen, da für diesen Personenkreis keinerlei gesetzliche Ansprüche bestehen, wenn sie nicht pflichtversichert sind.

 

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